FRAGEN & ANTWORTEN
für Sie
Allgemein
Welche Produkte werden als Pflegehilfsmittel bezeichnet?
Diese Verbrauchsprodukte gelten als Pflegehilfsmittel:
- Händedesinfektion
- Flächendesinfektion
- Schutzschürzen
- Bettschutzauflagen
- Einmalhandschuhe
- Mundschutz
- Fingerlinge
- Wiederverwendbare Schutzschürzen
Habe ich gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Alle Personen mit einem Pflegegrad (1, 2, 3, 4 oder 5), die von mindestens einer privaten Person zuhause mit betreut werden, haben gemäß §40 Abs. 1 SGB XI einen Anspruch auf so genannte „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“.
Pflegehilfsmittel sind eine Zusatzleistung und werden nicht vom Pflegegeld abgezogen
In welchem Umfang erhalte ich diese Pflegehilfsmittel?
Sie können Pflegehilfsmittel in Höhe von € 40,00 monatlich von der Pflegekasse erstattet bekommen.
Eventuelle Änderungen geben wir hier natürlich sofort bekannt.
Was kostet mich das Pflegehilfsmittel-Paket?
Die Kosten für Dein Pflegehilfsmittel-Paket werden direkt von Ihrer Pflegekasse übernommen, sofern eine Bewilligung vorliegt.
Das bedeutet: Wir rechnen Ihr Paket jeden Monat
direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie haben also keinen Verwaltungsaufwand - Sie bestellen, und bekommen das Paket kurzfristig geliefert. Und wir kümmern uns dann um den Rest.
Privatversicherte erhalten eine Rechnung, deren Kosten normalerweise zu 100% von der Pflegekasse erstattet werden.
Welche Pflegekassen übernehmen meine Kosten?
In der Regel übernehmen alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Denn Patienten mit einem eingestuften Pflegegrad haben darauf grundsätzlich Anspruch.
Auch viele private Pflegekassen erstatten zumeist die Kosten.
Habe ich auch mit einer privaten Versicherung kostenlosen Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Selbstverständlich haben auch privatversicherte Kunden Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Hier funktioniert die Abrechnung jedoch anders. Privatversicherte erhalten eine Rechnung, die dann zunächst selbst bezahlt werden muss. Anschließend wird diese bei der privaten Versicherung eingereicht, und üblicherweise zu 100% übernommen.
Wie beantrage ich die Pflegehilfsmittel?
ONLINE:
Du kannst den Antrag hier online aufrufen, ihn direkt auf der Seite ausfüllen, danach ausdrucken und beidseitig unterschrieben per Post an uns schicken.
POST:
Hier findest Du das Formular zum Download. Dieses können Sie ausdrucken, handschriftlich ausfüllen und beidseitig unterschrieben per Post an uns schicken.
TELEFON:
Natürlich können Sie uns auch telefonisch unter unserer kostenlosen Servicehotline 0451/ 39 89 0 – 536 erreichen.
Muss ich etwas unterschreiben?
Ja. Auf dem Antrag für Erstattung der Pflegehilfsmittel benötigen wir Ihre Unterschrift auf beiden Seiten des Antrages. So können wir dann die Kostenübernahme bei Deiner Pflegekasse einreichen.
Lieferung & Bestellung
Wie lange dauert die Lieferung meines Pflegehilfsmittel-Paketes?
In der Regel dauert die Lieferung innerhalb Deutschlands 2-3 Werktage.
Kann mein Lieferintervall angepasst werden?
Du möchtest Deinen Lieferintervall anpassen? Kein Problem! Du kannst Dir das Paket monatlich, jeden zweiten oder dritten Monat zuschicken lassen.
Wer trägt die Versandkosten?
Die Versandkosten tragen wir – Du erhältst Deine Pflegehilfsmittel versandkostenfrei.
Kann ich die bestellten Pflegehilfsmittel monatlich ändern?
Ja. Du kannst den Inhalt Deines Paketes individuell je nach Bedarf monatlich anpassen. Solltest Du also bemerken,
dass beispielsweise mehr Desinfektionsmittel oder weniger Schutzschürzen benötigt werden: dann kannst Du das sofort verändern. Eine neue Zusammenstellung Deines Paketes wird direkt veranlasst.
Dafür kannst Du uns auch jederzeit unkompliziert anrufen. Bitte halte dann Deine Kundennummer bereit.
Produkte
Welche Bettschutzauflagen kann ich bestellen?
Es besteht sowohl die Möglichkeit, wiederverwendbare Bettschutzauflagen als auch Bettschutzauflagen zum einmaligen Gebrauch zu erhalten.
Wie kann ich wiederverwendbare Bettschutzauflagen beantragen?
Die wiederverwendbaren Bettschutzauflagen zählen ab Pflegegrad 1 zum Anspruch des Pflegebedürftigen, und werden von der Pflegekasse erstattet. Pro Jahr erhalten Sie maximal 4 Bettschutzauflagen. Diese müssen jedes Jahr neu beantragt werden. Je nach Pflegekasse kann es zu einer gesetzlichen Zuzahlung kommen, die individuell variiert.
Sie können die wiederverwendbaren Bettschutzauflagen unabhängig von Ihrem Paket beantragen.
Besteht die Möglichkeit, Inkontinenzmittel über das Pflegehilfsmittel-Paket zu beziehen?
Die Pakete beinhalten nur Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, aber keine Inkontinenzhilfsmittel.